Föderalismusreform: Die Unzulänglichkeiten des Finanzausgleichs unter den Ländern.

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Köln

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Zusammenfassung

Der Finanzausgleich wird durch das Maßstäbegesetz und das Finanzausgleichsgesetz geregelt. Ersteres regelt die Maßstäbe für die vertikale Verteilung der Umsatzsteuer zwischen Bund und Ländern. Außerdem enthält es die Vorgaben für den Umsatzsteuervorwegausgleich, den Länderfinanzausgleich und für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen. Damit konkretisiert das Gesetz die Normen der Artikel 106 und 107 des Grundgesetzes. Das daraus abgeleitete Finanzausgleichsgesetz bestimmt auf dieser Basis die jährlichen Zahlungen im Finanzausgleich. Beide Gesetze treten Ende 2019 außer Kraft. Folglich bedarf es entsprechender Nachfolgeregelungen.

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44 S.

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IW policy paper; 16/2014