Stärkere Sozialbindung des Eigentums?

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Zusammenfassung

Im Lichte der neueren Rechtsprechung setzt sich der Aufsatz mit den Grenzen der sozialen Bindung des Eigentums auseinander. Die "Nassauskiesungs-"Entscheidung des BVerfG signalisiert eine "Tendenzwende" bei der Beurteilung des Eigentums, insbesondere wenn es um "für die Allgemeinheit lebensnotwendige Güter zur Sicherung überragender Gemeinwohlbelange und zur Abwehr von Gefahren" geht. Die Situationsgebundenheit des Eigentums ist vor allem im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes (auch beim Schutz großflächiger Landschaftsräume) besonders ausgeprägt. Das Institut des "enteignungsgleichen Eingriffs" bleibt auf der Grundlage des Aufopferungsgedankens unangetastet; Einschränkungen ergeben sich nur im Bereich des Rechtsschutzes. Das generalklauselartige "Gebot der Rücksichtnahme" als wichtiger aber nicht unproblematischer Grundsatz des öffentlichen Rechts. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Eigentumsbeschränkung, Enteignung, Enteignungsentschädigung, Sozialbindung, Umweltschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz, Rechtsprechung, Eigentumsbindung, Gemeinwohl, Eigentum

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 116(1985), Nr.15, S.449-457, Lit.

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Eigentumsbeschränkung, Enteignung, Enteignungsentschädigung, Sozialbindung, Umweltschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz, Rechtsprechung, Eigentumsbindung, Gemeinwohl, Eigentum

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