Rechtsberatung für Mitglieder von Randgruppen - zugleich ein Beitrag zur Arbeit mit Haftentlassenen in Freiheit
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SEBI: 82/5309
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Zusammenfassung
Die Studie bemüht sich, anhand der Verwertung von umfangreichem Statistischem Material, das in zahlreiche Tabellen und Schaubilder einfließt, eine qualifizierte Kritik der Rechtsberatungseinrichtungen in ihrer traditionellen und erweiterten Ausgestaltung zu erarbeiten. Die Rechtsberatungseinrichtungen sind nach dem Befund der Erörterung nur bedingt geeignet, den Rechtshilfebedürfnissen der Klientel gerecht zu werden. Dies hat verschiedene Ursachen: Die Organisationsstruktur trägt eher dazu bei, Zugangshindernisse aufzubauen; die praktizierten Beratungsmethoden und -techniken orientieren sich an Wert- und Verhaltensmustern der Mittelschicht, während sich die Klienten vor allem aus der Unterschicht rekrutieren; der Planungsaspekt wird durch die reagierende Arbeitsweise vernachlässigt; es werden lediglich juristische Problemlösungen gesucht. Anhand dieser und weiterer Kritikpunkte ist festzustellen, daß Möglichkeiten der Partizipation und Selbsthilfe des Klienten nicht geboten werden. chb/difu
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Rechtsberatung, Randgruppe, Haftentlassener, Gesetzgebung, Beratungsmodell, Gemeinwesenarbeit, Verwaltungsorganisation, Theorie, Methode, Sozialarbeit
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Mainz:(1980), ca. 330 S., Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Mainz 1980)
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Rechtsberatung, Randgruppe, Haftentlassener, Gesetzgebung, Beratungsmodell, Gemeinwesenarbeit, Verwaltungsorganisation, Theorie, Methode, Sozialarbeit