Vergabefehler - wer haftet? Ansprüche des Auftraggebers bei Planungsleistungen.
Winkler & Stenzel
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Winkler & Stenzel
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DE
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Burgwedel
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1437-417X
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ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542
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Abstract
Es gibt eine Fülle von Fehlern, die vom Architekten oder Ingenieur verursacht werden können. Mängel bei der Vergabe können von der Bildung der Wertungskriterien über Widersprüche im Leistungsverzeichnis bis hin zu der fehlerhaften Zulassung eines Nebenangebotes gehen. In diesen Fällen hat der Architekt oder Ingenieur in der Regel keinen Anspruch auf Mehrvergütung wegen des entstandenen Mehraufwandes sondern die Verpflichtung, den Schaden zu tragen, der dadurch entsteht, dass Bieter ihre Rechte einklagen. In dem Beitrag wird die Rechtslage anhand eines Fallbeispiels erläutert, in dem eine Gemeinde ein Neubaugebiet ausweisen will und dazu unter anderem die Planung eines Krankenhauses zur Sicherung der Notfallversorgung und die Verkehrsanbindung des Neubaugebietes benötigt. difu
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Stadt und Gemeinde interaktiv
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Nr. 11
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S. 450-451