Vergabefehler - wer haftet? Ansprüche des Auftraggebers bei Planungsleistungen.

Winkler & Stenzel
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Winkler & Stenzel

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Burgwedel

item.page.language

item.page.issn

1437-417X

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 4-Zs 643
BBR: Z 239b
TIB: ZB 542

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Es gibt eine Fülle von Fehlern, die vom Architekten oder Ingenieur verursacht werden können. Mängel bei der Vergabe können von der Bildung der Wertungskriterien über Widersprüche im Leistungsverzeichnis bis hin zu der fehlerhaften Zulassung eines Nebenangebotes gehen. In diesen Fällen hat der Architekt oder Ingenieur in der Regel keinen Anspruch auf Mehrvergütung wegen des entstandenen Mehraufwandes sondern die Verpflichtung, den Schaden zu tragen, der dadurch entsteht, dass Bieter ihre Rechte einklagen. In dem Beitrag wird die Rechtslage anhand eines Fallbeispiels erläutert, in dem eine Gemeinde ein Neubaugebiet ausweisen will und dazu unter anderem die Planung eines Krankenhauses zur Sicherung der Notfallversorgung und die Verkehrsanbindung des Neubaugebietes benötigt. difu

Description

Keywords

Journal

Stadt und Gemeinde interaktiv

item.page.issue

Nr. 11

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 450-451

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries