Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen - R-FGÜ 84.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 1658

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Richtlinien behandeln die Anlage und Ausstattung von FGÜ nach Zeichen 293 StVO (Zebrastreifen). Nach einigen Grundsaetzen werden zunächst die örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen für FGÜ beschrieben, wobei sich gegenüber den vorläufigen Richtlinien von 1970 insbesondere die Einsatzgrenzen geändert haben: FGÜ sind dann vorzusehen, wenn in den Spitzenstunden des Fußgängerverkehrs mindestens 100 Fg/h und gleichzeitig mehr als 300 kfz/h auftreten, zu keiner Tageszeit jedoch mehr als 600 kfz/h. Die weiteren Abschnitte behandeln die Kennzeichnung (Markierung, Beschilderung, Beleuchtung, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen) und bautechnische Gestaltung von FGÜ sowie die für die Einrichtung erforderlichen Unterlagen. (DS)

Description

Keywords

Fußgängerüberweg, Anlage, Ausstattung, Anwendung, Einsatzkriterium, Verkehrsbelastung, Grenzwert, Gestaltung, Zebrastreifen, Kennzeichnung, Verkehr, Fußgänger

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Verkehrsblatt 38(1984), Nr.22, S.507-516, Abb.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Fußgängerüberweg, Anlage, Ausstattung, Anwendung, Einsatzkriterium, Verkehrsbelastung, Grenzwert, Gestaltung, Zebrastreifen, Kennzeichnung, Verkehr, Fußgänger

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries