Offene Grundrechtsinterpretation. Grundrechtsauslegung zwischen amtlichem Interpretationsmonopol und privater Konkretisierungskompetenz.

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SEBI: 88/1345

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Die in der Arbeit angestellten Überlegungen zu einer Theorie und Dogmatik offener Grundrechtsinterpretation machen deutlich, daß das private Grundrechtsverständnis in Gestalt privater Definitionskompetenz und privater Strukturierungskompetenz den amtlichen Interpretationsprozeß - in grundrechtsspezifischer Unterschiedlichkeit - beeinflußt. Die differenziert ausgeprägte normative Offenheit der Grundrechte verweist in ihrer Funktion als Maßstab für die Intensität des konkretisierungsprägenden Einflusses privaten Grundrechtsverständnisses zugleich auf das jeweilige Entwicklungspotential der grundrechtlichen Freiheitsgewährleistungen. Die Einbeziehung privater Definitions- und Strukturierungskompetenz verleiht der Grundrechtskonkretisierung nämlich eine dynamische Dimension. Neue Selbstverständnisse können - soweit sie berücksichtigungsfähige Elemente für den amtlichen Interpretationsprozeß darstellen - neue "Grundrechtswelten" erschließen. chb/difu

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Grundrecht, Interpretation, Offenheit, Verfassungstheorie, Gesellschaftsordnung, Theorie, Recht, Verfassungsrecht

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Berlin: Duncker und Humblot (1987), 222 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1986/87)

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Grundrecht, Interpretation, Offenheit, Verfassungstheorie, Gesellschaftsordnung, Theorie, Recht, Verfassungsrecht

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Schriften zum öffentlichen Recht; 524