Rien ne va plus! Die Dritte Vertragsstaatenkonferenz der Basler Konvention beschloß rechtskräftiges Exportverbot für Giftmüll.
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DE
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0934-3482
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ZLB: Zs 4574-4
IRB: Z 1853
IRB: Z 1853
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Abstract
Von den weltweit 400 Jahrestonnen Giftmüll entstehen 98 % in den OECD-Staaten. Die neuentstandenen Absatzgebiete für diesen Müll in Osteuropa und Asien werden ab 1998, auch für Deutschland geschlossen. Nach dem Verbot der Hohe-See-Verbrennung und der Meeresverklappung wird nun auch diese Entsorgungsmöglichkeit geschlossen. Die Industrien der reichen Länder sollen somit gezwungen werden, für die Folgekosten ihrer Produktion ein Stück Verantwortung mehr zu übernehmen. Anders als 1994 hatte sich die Europäische Union im Europaparlament, in der EU-Kommission und im Umweltministerrat der EU eindeutig gegen Exporte festgelegt. Offene Konflikte bleiben durch die Haltung der Länder bedingt, die ihre Giftmüllexporte aufgrund bilateraler Verträge weiterhin in jene Länder exportieren wollen, die als EU-Mitglieder solche Importe nach der Europäischen Abfallverbringungsverordnung dulden müssen, selbst aber nicht in OECD-Länder exportieren dürfen.
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Müllmagazin
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Nr.4
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S.10-11