Subsidiaritätsprinzip und Grundgesetz.
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SEBI: CO 41
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Abstract
Das Rechtsprinzip der Subsidiarität ist zwar in einigen Rechtsgebieten hinreichend bestimmt und spielt dort auch eine zum Teil wichtige Rolle (z. B. im Strafrecht, Jugendwohlfahrtsrecht); die Fragen nach dem Inhalt, der Anwendbarkeit und vor allem der rechtsphilosophischen Fundamentierung werden erst in dieser Arbeit eingehend untersucht. Das Subsidiaritätsprinzip wurde in der katholischen Soziallehre entwickelt, in anderen Bereichen wird es fast nirgends vertreten. Nach einer Bestandsaufnahme der Rechtsgebiete, in denen das Subsidiaritätsprinzip wichtiger Grundsatz ist (weitere Beispiele Kommunalverfassung, Entschädigungsrecht, Gemeindewirtschaftsrecht), geht der Autor im Hauptteil seiner Arbeit der Verankerung des Subsidiaritätsgedankens im Grundgesetz nach. Nach Untersuchung wichtiger Verfassungsbestimmungen (Sozialstaats-, Rechtsstaats-, Bundesstaats- und Demokratieprinzip) bedeutet nach Ansicht des Verfassers das dynamische Subsidiaritätsprinzip eine Grundentscheidung des GG für die Person in der Gemeinschaft, ist aber auch Auslegungsregel, Kollisionsregel und Ermächtigungsnorm im Bereich des GG. chb/difu
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Subsidiaritätsprinzip, Katholische Soziallehre, Kommunale Selbstverwaltung, Sozialstaat, Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Sozialwesen, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Wirtschaftspolitik, Theorie
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München: Beck (1968), XXXIX, 139 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Tübingen 1968)
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Subsidiaritätsprinzip, Katholische Soziallehre, Kommunale Selbstverwaltung, Sozialstaat, Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Sozialwesen, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Wirtschaftspolitik, Theorie