Die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in administrativen Abwägungsentscheidungen.

Kommunal- u. Schul-Verl.
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Kommunal- u. Schul-Verl.

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Wiesbaden

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ZLB: R 463/28

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RE

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Abstract

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind Teil der Kulturhoheit der Länder. Infolgedessen verfügen alle Länder über ein Denkmalschutzgesetz. Die Landesdenkmalschutzgesetze regeln den Umgang mit den Belangen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege jedoch nicht abschließend. Stattdessen finden sich sowohl im Bundes- als auch im Landesrecht Materien mit einer Ausstrahlungswirkung auf die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Gemeinsam ist diesen Materien, dass sie für die Planung, Planfeststellung oder Genehmigung räumlich relevanter Vorhaben häufig Abwägungsentscheidungen vorsehen, in denen die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu berücksichtigen sind. Es werden die Struktur dieser denkmalrelevanten Abwägungsentscheidungen und die Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege systematisch dargestellt und bewertet. Auf diesem Wege wird - insbesondere für Kommunen, in deren Zuständigkeitsbereich viele der denkmalrelevanten Abwägungsentscheidungen fallen - ein Leitfaden für den Umgang mit etwaigen Kollisionen zwischen räumlich relevanten Vorhaben und den Belangen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege geschaffen.

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XXIX, 127 S.

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Wissenschaft und Praxis der Kommunalverwaltung; 6