Die steuerliche Betriebsprüfung als Instrument der Selbstkontrolle der Verwaltung.
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1975
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SEBI: 75/2207
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Zusammenfassung
Die Betriebsprüfung als ein von Amts wegen eingesetztes Instrument zur Ermittlung der Steuerpflicht und der Bemessung der Steuer wird von der herrschenden Rechtsauffassung als Maßnahme der Steueraufsicht angesehen. Danach bezieht sich die Aufsicht alleine auf die Steuerpflichtigen. Die Arbeit vertritt dem gegenüber die Ansicht, daß die Kontrolltätigkeit der Veranlagungsstelle auch eine im Interesse der gleichmäßigen Besteuerung aller liegende Selbstkontrolle des Finanzamtes beinhaltet. Bei dieser Betrachtungsweise kann eine Parallele zum verwaltungsrechtlichen Institut der Selbstkontrolle gezogen werden. Auf diese Weise ist es möglich, die Betriebsprüfung nicht wie allgemein als Instrument der Überwachung steuerlicher Ordnungsnormen aufzufassen, sondern in das System verwaltungsrechtlicher Überwachungsinstitute einzuordnen wie z. B. der Staatsaufsicht oder der Selbstkontrolle, deren Rechtsgrundlagen sich aus dem Verwaltungsrecht ergeben. Unter diesen Voraussetzungen richtet sich auch der Anspruch auf Durchführung einer Betriebsprüfung nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht.
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Tübingen, (1975) XXII, 142 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Tübingen 1975)