Richtlinien des Landes Hessen für die Förderung von baulichen Maßnahmen an Straßen zur Verkehrsberuhigung in Wohngebieten. Ri zu § 38 FAG-Verkehr.

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1983

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SEBI: Ges 48-4
IRB: Z 1202
BBR: Z 381

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Zusammenfassung

Durch verkehrslenkende und bauliche Maßnahmen an Straßen in Wohngebieten ist eine Hebung der Verkehrssicherheit sowie eine Verringerung der Lärm- und Abgasbelastung und damit eine Verbesserung des Wohnumfeldes zu erreichen. Die Ergebnisse der bisherigen Erfahrungen haben ein mögliches Instrumentarium in verschiedenen Kombinationen aufgezeigt, die Grundlage der Planung sein können. Aber erst eine mehrjährige Bewährung in der Praxis wird endgültige Aussagen darüber zulassen, welche Maßnahmen der Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Verringerung der Lärm- und Abgasbelastung dienen und zugleich dem Anspruch des Bürgers an ein intaktes Wohnumfeld gerecht werden. Um den Gemeinden zur Durchführung derartiger Vorhaben Anreiz und Hilfe zu geben, ist das Land bereit, bauliche Maßnahmen an Straßen durch die Gewährung objektbezogener Landeszuwendungen zu fördern. -z-

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Staatsanzeiger für das Land Hessen, Wiesbaden (1982)Nr.3, S.106-108, Tab.

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