Die Inanspruchnahme von Sozialhilfe und Arbeitspflicht, dargestellt am Beispiel der Asylbewerber.
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SEBI: 86/2065
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DI
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Abstract
Unter den Schlagzeilen "Asylbewerber müssen in Berlin Straßen fegen" war im Frühjahr 1982 ein neuer Aspekt des Asylproblems an die breite Öffentlichkeit gelangt.Auf Anordnung des Berliner Sozialsenators wurden Asylbewerber aufgefordert, Granulat (Streumittel) von den Straßen zu fegen.Wenn sie sich weigerten, diese Tätigkeit auzuführen, wurde die Hilfe zum Lebenunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gekürzt oder ganz gestrichen.Die Sozialhilfebehörden stützten ihr Vorgehen dabei auf die Pargr.Pargr. 19 Abs. 2, 25 Abs. 1 BSHG.Durch diesen Vorgang wurde das Institut der "gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeiten", das schon seit langem zu den festen Einrichtungen des Fürsorgerechts gehörte, in die öffentliche Diskussion gebracht.Während es in wirtschaftlich günstigen Zeiten keine Rolle spielte, veranlaßte erst die steigende Zahl von Asylbewerbern und Arbeitslosen die Politiker und Behörden, durch die Zuweisung gemeinnütziger Arbeiten potentielle Sozialhilfeempfänger abzuschrecken und dadurch die Zahl der Unterstützten einzuschränken.Rechtlich ist umstritten, ob Sozialhilfeempfänger überhaupt gemeinnützige Arbeiten leisten müssen und ob ihnen im Falle der Verweigerung die Hilfe zum Lebenunterhalt gestrichen werden darf.Als zusätzlicher Aspekt spielt eine Rolle, daß Asylbewerber jetzt aufgrund des Arbeitsaufnahmeverbots zwingend auf die Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen sind. chb/difu
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Keywords
Sozialhilfe, Sozialrecht, Bundessozialhilfegesetz, Arbeitspflicht, Asylbewerber, Asylrecht, Ausländerrecht, Gemeinnützigkeit, Ausländerpolitik, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialwesen, Arbeit, Ausländer, Bevölkerung/Gesellschaft, Arbeitsbevölkerung
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München: (1983), XXIX, 184 S., Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1984)
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Sozialhilfe, Sozialrecht, Bundessozialhilfegesetz, Arbeitspflicht, Asylbewerber, Asylrecht, Ausländerrecht, Gemeinnützigkeit, Ausländerpolitik, Rechtsgeschichte, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Sozialwesen, Arbeit, Ausländer, Bevölkerung/Gesellschaft, Arbeitsbevölkerung