Auswirkungen der EU-Hygieneverordnung Nr. 1774/2002 auf die Kompostierung und Vergärung von tierischen Nebenprodukten sowie die direkte Ausbringung.

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DE

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Wiesbaden

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1616-5829

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ZLB: 4-Zs 4648

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Zusammenfassung

Die EU hat am 03.10.2002 "Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte" (VO Nr. 1774/2002) erlassen. Diese Verordnung ist seit dem 30.04.2003 anwendbar. Da es sich um eine Verordnung (und nicht um eine Richtlinie) der EU handelt, gilt sie unmittelbar und ohne Umsetzungsakt. Sie ist von erheblicher Bedeutung für die Erzeuger von tierischen Nebenprodukten. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Umweltpraxis

Ausgabe

Nr. 9

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Seiten

S. 50-52

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