Die Öffentlichkeit der Verwaltung.

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Baden-Baden

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ZLB: 2000/1881
DST: E 90/158

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DI

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Abstract

Z. Zt. deuten sich erste Umrisse einer künftigen transparenzorientierten Informationsordnung für die öffentliche Verwaltung an. Die Untersuchung will zu deren Konkretisierung beitragen, ihre verwaltungswissenschaftlichen Grundlagen aufbereiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine grundsätzliche Enthierarchisierung der informationellen Beziehungen zwischen Bürger und Verwaltung entwickeln. Dazu widmet sie sich zunächst der öffentlichen Verwaltung und der gesellschaftlichen Öffentlichkeit als soziale Funktionen und zeigt den Wirkungszusammenhang von Verwaltung und Öffentlichkeit auf. Auf dieser Grundlage werden die gemeinschafts- und verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Ausgestaltung des Zugangs zu Verwaltungsinformationen ermittelt und Folgerungen für das Informationsverwaltungsrecht gezogen. Erste Ansätze für eine Reform zeigen sich im Umweltinformationsgesetz des Bundes und im Akteneinsichtsgesetz des Landes Brandenburg. Auf welchen rechtsdogmatischen Grundlagen beruht ein allgemeiner öffentlich-rechtlicher Informationsanspruch des Bürgers, welchen Bedingungen muss eine zeitgemäße Verwaltung gerecht werden? Zur Klärung dieser Fragen analysiert der Verfasser Rolle und Funktionsweise der politischen Öffentlichkeit, die Strukturen und heutigen Bedingungen der öffentlichen Verwaltung und das Zusammenwirken beider Funktionsbereiche, und entwickelt ein Rechtsprinzip der Öffentlichkeit der Verwaltung. Er zeigt insbesondere, dass das Öffentlichkeitsprinzip einen einklagbaren Anspruch des Bürgers umschließt. Auch unter Berücksichtigung der ausführlich behandelten Schranken dieses Anspruchs ergibt sich daraus ein erheblicher Anpassungsbedarf des heute noch weitgehend ermessensgeprägten Informationsverwaltungsrechts. goj/difu

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501 S.

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