Der Kampf um die Bremische Verfassung - Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit in der Hansestadt in den Jahren 1813 bis 1820.
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SEBI: 77/3986
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Die untersuchte Epoche beginnt mit der Wiedereinsetzung der bremischen Verwaltung am 6.11.1813 und endet mit dem Abbruch der sieben Jahre lang intensiv geführten Verfassungsdiskussion am 28.7.1820, der letzten Konsequenz der Karlsbader Beschlüsse. Es wird davon ausgegangen, daß der bremische Stadtstaat - seit alters her republikanisch, territorial überschaubar und mit weltweiten Handelsbeziehungen versehen - die Möglichkeit gehabt hätte, zur Speerspitze einer liberalen Entwicklung in Deutschland zu werden. Der methodische Ansatz nimmt seinen Ausgangspunkt bei dem Gegensatz zwischen Verfassungsrecht und -wirklichkeit der demokratisch-republikanische Anspruch des Senats und die Verfassungswirklichkeit der nachnapoleonischen Zeit standen sich oft unvermittelt gegenüber. Auseinandersetzungen zwischen der Reaktion und den Kräften, die die Anachronismen im Rechtswesen, in Verwaltung und Legislative bekämpften, werden dargestellt; dabei werden die Quellen so ausgewählt, daß nicht nur der offiziöse Standpunkt des Senats, sondern auch der seiner Kontrahenten zur Geltung kommt.
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Verfassungsreform, Karlsbader Beschlüsse, Verfassungsgeschichte, Verfassungsrecht, Stadtgeschichte, Verwaltung/Öffentlichkeit, Geschichte, Recht, Politik
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Hamburg: (1975), 317 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.
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Verfassungsreform, Karlsbader Beschlüsse, Verfassungsgeschichte, Verfassungsrecht, Stadtgeschichte, Verwaltung/Öffentlichkeit, Geschichte, Recht, Politik