Die EEG-Umlage als verfassungswidrige Sonderabgabe.
Kohlhammer
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Kohlhammer
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Stuttgart
item.page.language
item.page.issn
0029-859X
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 4-Zs 388
item.page.type
item.page.type-orlis
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Finanzierung der Kosten des Aufbaus der regenerativen Energien über die Stromrechnung der Verbraucher erfolgt seit dem 1. Januar 2010 nicht mehr indirekt in Form von Abnahme- und Vergütungsregelungen, sondern durch eine bundeseinheitliche Umlage (sog. EEG-Umlage), die die Kosten der Vermarktung des Ökostroms durch die Übertragungsnetzbetreiber ausgleicht. Sie wird von diesen unter Aufsicht der Bundesnetzagentur jährlich einheitlich festgesetzt. Die erhebliche finanzielle Bedeutung der Umlage führt zu der Annahme, dass es sich um eine Finanzierungssonderabgabe handelt. Sie ist - genau wie der frühere Kohlepfennig - verfassungswidrig.
Description
Keywords
Journal
die Öffentliche Verwaltung
item.page.issue
Nr. 13
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 499-509