Vorgeschichte und Entstehung der Tarifvertragsverordnung vom 23. Dezember 1918.
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SEBI: 87/4486
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DI
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Abstract
Die Verordnung vom 23. 12. 1918, die anfangs nur als Provisorium gedacht war, regelte das Tarifvertragsrecht, das Mitbestimmungsrecht und das Schlichtungwesen. Der Autor versucht aufzuzeigen, wie es zum Entstehen dieser Verordnung gekommen ist und welche Bedeutung dies für die Geschichte des Arbeitsrechts hat. Hierbei stellt er u. a. dar, wie sich das Tarifvertragsrecht infolge des Aufkommens der Gewerkschaften entwickelte. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt bei den zu lösenden Problemen und Rechtsfolgen des Tarifvertrags und ihrer Behandlung in den privaten Gesetzentwürfen. In einem weiteren Schwerpunkt werden die Lösungsvorschläge der privaten Gesetzentwürfe und die Behandlung des Tarifvertragsrechts in der Tarifvertragsverordnung gegenübergestellt. Hierbei arbeitet der Autor sowohl Mängel der Verordnung als auch die Bedeutung der in ihr neugeschaffenen Rechtsinstitute heraus. Abschließend geht er auf die rechtspolitische Diskussion nach Erlaß der Tarifvertragsverordnung sowie die Arbeiten der Weimarer Regierungen an einem Tarifvertragsgesetz ein. gzi/difu
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Arbeitsrecht, Tarifvertrag, Sozialpolitik, Rechtsverordnung, Gesetzentwurf, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gewerkschaft, Verband, Gesetzgebung, Rechtsvergleichung, Rechtsgeschichte, Arbeit, Recht, Allgemein
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Kiel: (1987), IV, 203 S., Lit.(jur.Diss.; Kiel 1987)
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Arbeitsrecht, Tarifvertrag, Sozialpolitik, Rechtsverordnung, Gesetzentwurf, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gewerkschaft, Verband, Gesetzgebung, Rechtsvergleichung, Rechtsgeschichte, Arbeit, Recht, Allgemein