Zum Begiff der wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, § 17 EStG. Aus der Finanzrechtsprechung.

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1983

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Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten 5 Jahre am Kapital der Gesellschaft beteiligt war und die innerhalb eines Veranlagungszeitraumes veräußerten Anteile 1 % des Kapitals der Gesellschaft übersteigen. Als wesentlich ist eine Beteiligung von 25 % und mehr zu betrachten, auch dann, wenn sich diese Quote erst durch - anteilige - Hinzurechnung von Beteiligungen an der Kapitalgesellschaft ergibt, welche unmittelbar oder mittelbar von einer Personengesellschaft gehalten wurden, an welcher der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft als Mitunternehmer beteiligt ist. -y-

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Die Bauwirtschaft, Wiesbaden 36(1982)Nr.32, S.1218

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