Urheberrecht und Schulgebrauch. Eine vergleichende Untersuchung der Rechtsgrundlagen und der Wahrnehmungspraxis.

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Baden-Baden

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ZLB: 95/1211

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DI
S

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Abstract

Indem die Schulen Fotokopien, Bild- und Tonaufzeichnungen bzw. -kopien im Unterricht einsetzen, Theaterstücke aufführen oder Schulsammlungen (Sammlungen von Ausschnitten aus urheberrechtlich geschützten Werken) nach § 46 Urheberrechtsgesetz benutzen, sind sie ständig in Gefahr, Urheberrechte zu verletzen. Ohne diese Hilfsmittel ist ein umfassender Schulunterricht jedoch fast unmöglich. Neben der Frage, welchen Normen des Urheberrechts die typischen Nutzungen im Schulbereich unterworfen sind, ist aber auch wichtig, inwieweit diese Normen umgesetzt werden, also ob z. B. Vergütungsansprüche auch tatsächlich realisiert werden. Ausführlich behandelt der Autor auch die Lage in Österreich, der Schweiz, Frankreich und Großbritannien sowie auch internationales Urheberschutzrecht, hier insbesondere die Berner Übereinkunft in der heute gültigen Fassung von 1971 und das Rom-Abkommen von 1961. lil/difu

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341 S.

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Schriftenreihe des Archivs für Urheber-, Film-, Funk- und Theaterrecht; 115