Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit nach den neuen Vergaberichtlinien.

Werner
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Werner

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DE

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Köln

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1617-1063

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ZLB: R 628 ZA 3503

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RE

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Abstract

Mit den am 17.04.2014 in Kraft getretenen neuen Vergaberichtlinien liegen auf europäischer Ebene erstmals umfassende Regelungen zur vergaberechtlichen Behandlung der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit vor. Der europäische Gesetzgeber hat sich dabei im Wesentlichen an der Rechtsprechung des EuGH orientiert, der die Grundsätze zur vergaberechtsfreien Inhouse-Vergabe und interkommunalen Zusammenarbeit entwickelt und geprägt hat. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die bis zum 18.04.2016 in nationales Recht umzusetzenden Bestimmungen, insbesondere weil sie gegenüber der bisherigen Rechtslage nicht nur präzisierende, sondern auch abweichende Regelungen enthalten.

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Vergaberecht

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Nr. 5

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S. 625-633

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