Methodik der Rechtsbildung unter dem Grundgesetz. Grundlagen einer verfassungsorientierten Rechtsmethodik.

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DE

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Speyer

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ZLB: 2001/1666
DST: B 10/26

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Zusammenfassung

Ziel der Untersuchung ist die Entwicklung einer übergreifenden juristischen Rechtsbildungstheorie, welche die strikte Trennung von Gesetzgebungslehre und Rechtsanwendungsmethodik überwindet und so die Einheit der Methode anstrebt. Kern des zu entwickelnden Konzeptes ist die Erkenntnis, dass dem Staat und dem Recht der Bundesrepublik Deutschland die Realisierung bestimmter Grundwerte als letzter Zweck durch das Grundgesetz verbindlich vor- und aufgegeben ist. Damit determiniert die verfassungsrechtliche Staatskonzeption die Methodik der Rechtsbildung, die Zwecke des Staates bestimmen Inhalt - (Wertorientierung) und Methode (Wertrealisierung) jeder Rechtsbildung. In der Arbeit wird zunächst in Teil I von überkommenen Konzepten ausgegangen. Diskutiert wird die Rechtsidee und der Zweck des Staates, aber auch Recht als Werteordnung. Darauf aufbauend, teils kritisierend, teils ergänzend werden in Teil II Grundlagen einer Rechtsbildungstheorie entwickelt. In Teil III wird ein neues Konzept vorgestellt, das mit Rekonstruktion einer Rechtsbildungstheorie bezeichnet wird. gb/difu

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XIV, 305 S.

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Speyerer Forschungsberichte; 218