Der Verwalter als Stellvertreter der Wohnungseigentümer.

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DE

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Dresden

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ZLB: 2002/2379

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DI

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Zusammenfassung

Die rechtliche Stellung des Verwalters beurteilt sich maßgeblich nach der Rechtsnatur der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft. Die Arbeit unternimmt den Versuch, die Stellung des Verwalters zu klären und zu definieren. Seine Funktion, seine Aufgaben und Befugnisse sollen untersucht, eingeordnet und zu einem Gesamtbild zusammengefügt werden. Ausgangspunkt für diese Betrachtung sind die Interessen der Wohnungseigentümer. Ihr Eigentum gilt es zu verwalten. Die Untersuchung beginnt mit der Bestimmung der Rechtsnatur der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft. Daraus leitet sich die Einordnung des Verwalters ab. Dieses Ergebnis wird anhand der gesetzlichen Vorschriften überprüft, da sich das Ergebnis mit der Verwalterstellung sowie seien Befugnisse und Pflichten beschäftigen. Daran anschließend folgt die Erörterung der einzelnen Befugnisse. Die Reichweite der umschriebenen Befugnisse sowie die Begründung von Vertretungsmacht stehen im Mittelpunkt der Untersuchung. sg/difu

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VIII, 256 S.

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