Landschaftsplan Verwaltungsraum Konstanz.

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SEBI: 90/2453-4

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Der Landschaftsplan des Verwaltungsraumes Konstanz ist nach dem Naturschutzgesetz Baden-Würtemberg auf der Gemeindeebene als ökologischer und gestalterischer Beitrag zum Flächennutzungsplan zu verstehen. Mit dem Landschaftsplan sollen die ökologischen und Landschaftsgestalterischen Grundlagen bereitgestellt werden, die für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans von 1983 erforderlich sind. Es werden die verschiedenen Landschaftsräume dargestellt, um einen Überblick über die natürlichen Gegebenheiten zu vermitteln, außerdem werden die Naturraumpotentiale sowie die Empfindlichkeit einzelner Landschaftsbereiche gegenüber Eingriffen beschrieben und die ökologischen und gestalterischen Auswirkungen vorhandener und geplanter Nutzungen auf die Naturraumpotentiale dargelegt. Das Planungsgebiet umfaßt den Verwaltungsraum Konstanz. Dazu gehören die Stadt Konstanz und die Gemeinden Allensbach und Reichenau. kl/difu

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Landschaftsplan, Freiraumplanung, Naturraum, Grundlage, Bewertung, Nutzung, Umweltverträglichkeit, Planungsmaßnahme, Planungsziel, Landschaft, Umweltschutz, Naturraum/Landschaft, Landschaftspflege

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Konstanz: (1989), VII, 365 S., Kt.; Lit.

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Landschaftsplan, Freiraumplanung, Naturraum, Grundlage, Bewertung, Nutzung, Umweltverträglichkeit, Planungsmaßnahme, Planungsziel, Landschaft, Umweltschutz, Naturraum/Landschaft, Landschaftspflege

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