Der Einigungsvertrag nach dem Beitritt. Fortgestaltung, Bestandssicherheit und Rechtswahrung vor dem Bundesverfassungsgericht.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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DE

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Berlin

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ZLB: 94/2135

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Die Fortgeltung, der Bestand und die Rechtswahrung des Einigungsvertrages (EinV) vor dem Bundesverfassungsgericht ist Gegenstand der Arbeit. Dabei kommt der Autor nach der Analyse der Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen zum Problem des Fortbestands bzw. Untergangs von völkerrechtlichen Vertragspartnern zu dem Schluß, daß der EinV keine völkerrechtlichen Bindungen mehr besitzt und als staatsrechtlicher Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der fiktiven DDR sowie als Bundesgesetz anzusehen ist. Der verfassungsändernde Gesetzgeber ist bei Verfahren nach Art. 79 GG (Grundgesetzänderung) an den geltenden Art. 41 EinV gebunden. Bei Änderung der Rechte aus dem EinV haben die neuen Bundesländer ein Vetorecht. rebo/difu

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310 S.

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Schriften zum Öffentlichen Recht; 657