Rechtliche und tatsächliche Aspekte bei der Anordnung von Baugeboten.
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1984
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ZZ
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IRB: Z 952
BBR: Z 123
SEBI: Zs 2997
BBR: Z 123
SEBI: Zs 2997
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Zusammenfassung
Anlass für die Anordnung von Baugeboten nach § 39b BBauG durch die Stadtverwaltung Nürnberg war das städtebauliche Ziel, im Zuge der Neugestaltung der Fußgängerzone in der Altstadt Baulücken zu schließen. Nach der Darstellung der organisatorischen Einbindung in die Verwaltung und der sachbezogenen Vorgehensweise wird von ersten Erfahrungen mit der Anwendung des Instruments des Baugebotes berichtet. wg
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Vermessungswesen und Raumordnung, Bonn 46(1984)Nr.1, S.42-45