BerlWohnungsaufsichtsG § 3. Einhaltung von Mindesttemperaturen in Wohnräumen. OVG Berlin, Urteil v. 12.9.1980 - OVG 2 B 40/79.

Dagefoerde, H. J.
Keine Vorschau verfügbar

Datum

1982

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Die Nichteinhaltung einer Mindesttemperatur von 20 Grad Celsius in Wohnräumen während der Heizperiode (1.10 bis 30.4.) ist eine erhebliche Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Wohnung. Die Wohnungsaufsichtsbehörde durfte die Mängelbeseitigung und die sofortige Vollziehbarkeit ihres Gebotes verlangen, denn die Verminderung der Heizleistung genügte nicht den Bedürfnissen einer im November jederzeit möglichen Kälteperiode. -y-

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 34(1981)Nr.8, S.414, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen