Neue Ziele im Wohnungs- und Städtebaurecht. Bundesminister Vogel vor dem 10. Deutschen Volksheimstättentag in München.
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SEBI: Zs 3110-4
BBR: Z 118a
IRB: Z 539
BBR: Z 118a
IRB: Z 539
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Abstract
Die Krise unserer Städte erfordert ein Umdenken und eine Neuorientierung. Die Politik muß ihren Primat gegenüber der Wirtschaft durchsetzen, damit der Mensch und nicht die Zuwachsrate in den Mittelpunkt des Interesses rückt. Als Orientierungspunkt hat der soziale Nutzen für die Allgemeinheit zu treten. Dazu dient die Novelle zum Bundesbaugesetz (als Referentenentwurf fertiggestellt). Sie soll die Steuerung der Bodennutzung von ökonomischen Zwängen unabhängiger machen. Der Wohnungsbau soll sich durch Akzentverlagerung den heutigen Erfordernissen anpassen. Nicht hohe Wohnungsbauleistungen werden angestrebt, sondern eher weniger Wohnungen für Randgruppen und sozial Schwache, die die derzeitigen Preise nicht zahlen können. Weiterhin soll die qualitative Verbesserung der Altbauwohnungen in den Vordergrund treten.
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Wohnungsbaurecht, Städtebaurecht, Wohnungswesen, Stadterneuerung, Recht
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In: Neue Heimat, Hamburg (1973), 11, S. 9-13
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Wohnungsbaurecht, Städtebaurecht, Wohnungswesen, Stadterneuerung, Recht