Leistungsrechtliche Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung im Sozialgesetzbuch VIII. Eckpunkte des Deutschen Caritasverbandes (DCV) zur sogenannten Großen Lösung". (Die Beschlussfassung durch den Vorstand des DCV erfolgte am 26.05 .2014.)

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Bereits im März 2013 hatte die Arbeitsgruppe Inklusion der Arbeits- und Sozialministerkonferenz sowie der Jugend- und Familienministerkonferenz einen Bericht vorgelegt, der Vorschläge zur Umsetzung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe skizzierte. Diese Ansätze spezifiziert das Eckpunktepapier des Caritasverbands. Es schlägt die Einführung einer neuen Leistung "Hilfe zur Entwicklung und Teilhabe" und die inklusive Weiterentwicklung des gesamten SGB VIII vor. Vorgesehen ist u.a. ein neuer einheitlicher "Leistungstatbestand", der nicht mehr zwischen erzieherischen und behinderungsbedingten Bedarfen unterscheidet und so einen besseren Blick auf die Gesamtsituation junger Menschen ermöglicht. Anspruchsberechtigt sein sollen künftig die Kinder und Jugendlichen selbst.

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