BVerwG, Urteil vom 5.8.1983 - 4 C 96.79.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts behandelt die Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen und das Rücksichtnahmegebot nach § 15 Abs. 1 BauNVO. Ein Bebauungsplan wird funktionslos und deshalb unwirksam, wenn die Verhältnisse, auf die sich eine bauplanerische Festsetzung bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt. Der § 15 Abs. 1 BauNVO kann aufgrund des Rücksichtnahmegebots in Ausnahmefällen von besonders starken Beeinträchtigungen und Einschränkungen eine drittschützende Wirkung haben. wg

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Baunutzungsverordnung, Bebauungsplan, Funktionsfähigkeit, Festsetzung, Verwirklichung, Rücksichtnahmegebot, Ausnahmefall, Drittschutz

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Bayerische Verwaltungsblätter, München 115(1984)Nr.1, S.25-27

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Baunutzungsverordnung, Bebauungsplan, Funktionsfähigkeit, Festsetzung, Verwirklichung, Rücksichtnahmegebot, Ausnahmefall, Drittschutz

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries