Die Beitragspflicht des Hinterliegergrundstücks im Straßenausbaubeitragsrecht nach dem rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetz. Eine Untersuchung auf verfassungsrechtlicher Grundlage.
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SEBI: 90/4907
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Das landesrechtliche Ausbaubeitragsrecht des Landes Rheinland-Pfalz fordert, daß bei jeder Straßenausbaumaßnahme eine Vorteilsbestimmung im Einzelfall vorgenommen wird, d. h. eine Abwägung des Verhältnisses von Anlieger- und Gemeindevorteil. Letzterer ergibt den Eigenanteil einer Gemeinde, der denjenigen Vorteil widerspiegeln muß, den die Allgemeinheit im Verhältnis zur Gesamtheit der Anlieger durch eine Ausbaumaßnahme erlangt hat. Bereitet dieser Akt kommunaler Beschlußfassung bereits bei den unmittelbar an eine Straße grenzenden Grundstücken beachtliche Schwierigkeiten, so steigern sich diese bei den sog. Hinterliegergrundstücken, die im Gegensatz zu Vorderliegern nicht an eine Straße angrenzen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß der Eigentümer einer Hinterliegerparzelle grundsätzlich (von besonders qualifizierten Ausnahmefällen abgesehen) wie jeder andere Anlieger beitragspflichtig ist. alk/difu
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Schlagwörter
Kommunalabgabengesetz, Beitragsrecht, Straßenausbau, Straßenbaubeitrag, Grundstücksrecht, Hinterliegergrundstück, Zugänglichkeit, Nutzbarkeit, Straßenausbau, Verkehr, Gebühr, Finanzwesen, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Recht, Bodenrecht
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Frankfurt/Main: Lang (1989), XLI, 201 S., Lit.(jur.Diss.; Marburg 1989)
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Kommunalabgabengesetz, Beitragsrecht, Straßenausbau, Straßenbaubeitrag, Grundstücksrecht, Hinterliegergrundstück, Zugänglichkeit, Nutzbarkeit, Straßenausbau, Verkehr, Gebühr, Finanzwesen, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Recht, Bodenrecht
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 894