Die Verwirklichung des Äquivalenzprinzips durch die Gewerbesteuerzerlegung in Fällen der Betriebs- und Wohngemeindendivergenz.

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SEBI: 72/1649

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Unterhält ein Betrieb mehrere Betriebsstätten in mehreren Gemeinden oder erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, so wird eine Verteilung des einheitlichen Meßbetrages auf die hebeberechtigten Gemeinden durchgeführt (Gewerbesteuerzerlegung nach den PPAR. 4, 28-34 Gewerbesteuergesetz).Aufgabe dieser Zerlegung ist es, den Gemeinden durch die Gewerbesteuer einen Ausgleich für die ihnen durch das Vorhandensein der Gewerbebetriebe erwachsenden Aufgaben zu gewähren (Äquivalenzprinzip).Der Autor untersucht die gegenwärtige Praxis der Gewerbesteuerzerlegung und kommt zu dem Ergebnis, daß sie den Erfordernissen des Äquivalenzprinzips nicht gerecht wird.Von Bedeutung ist ferner, daß das Gesetz im Falle einer Wohngemeinde, der durch ein gewerbesteuerpflichtiges Unternehmen Lasten verursacht werden, in der sich aber keine Betriebsstätte des Unternehmens befindet, eine Zerlegung nicht ermöglicht. wd/difu

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Gewerbesteuer, Äquivalenzprinzip, Gewerbesteuerzerlegung, Steuer, Haushaltswesen, Gewerbe

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Köln: (1970), XXIV, 116 S., Lit.

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Gewerbesteuer, Äquivalenzprinzip, Gewerbesteuerzerlegung, Steuer, Haushaltswesen, Gewerbe

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