Die Reform des französischen Liegenschaftsrechts im Jahre 1955 und das deutsche Liegenschaftsrecht.
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SEBI: 78/5764
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Zusammenfassung
Das Liegenschaftsrecht ist von jeher der schwächste Teil des französischen Code civil gewesen. Die materiellrechtlichen Mängel wurden dadurch verschlimmert, daß die formellrechtliche Grundlage des Liegenschaftsrechts, die Publizitätsregister und ihre Führung, schlecht geregelt war und große Unsicherheit hervorrief. Die Änderungen begannen daher bereits drei Jahre nach Inkrafttreten durch den Code de procedure civile und wurden 1855, 1935 und schließlich 1955 fortgesetzt. Um die Auswirkungen der letzten Reform besser darzustellen, werden die Institutionen des französischen Liegenschaftsrechts mit den entsprechenden des deutschen Rechts verglichen; anschließend werden die Ursachen und Auswirkungen der Reform behandelt. Der letzte Teil enthält eine Kritik der Reform und Überlegungen zu einer Annäherung beider Rechtsordnungen in diesem Teilbereich. Die Reform brachte eine weitere Ausdehnung der Publizität mit zivilrechtlichen und informatorischen Wirkungen, Vorschriften, welche die Erfüllung der Publizitätspflicht sichern sollen, und eine Kartei, in der übersichtlich alle in den verschiedenen Registern verstreuten Publikationen vermerkt sind. Allerdings ist die Publikation weiterhin nicht Voraussetzung für den Eintritt der Rechtsänderung zwischen den Parteien; die Register genießen auch keinen öffentlichen Glauben. chb/difu
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Bodenrecht, Grundstück, Rechtsreform, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Bodenrecht, Recht
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München: (1963), XVII, 154 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Univ.München 1963)
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Bodenrecht, Grundstück, Rechtsreform, Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung, Bodenrecht, Recht