Öffentliches und privates Recht bei den Sondernutzungen nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 72/1650

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die 1964 entgültig abgeschlossene Kodifizierung des Wegerechts in Bund und Ländern kam zustande, obwohl die Probleme der Benutzung öffentlicher Straßen wissenschaftlich noch nicht vollständig geklärt waren. Hierbei ist heute noch lebhaft umstritten, wie im Bereich der Straßenbenutzung das öffentliche Recht vom Privatrecht abzugrenzen ist. Zur Lösung dieser Streitfrage will diese Arbeit beitragen, indem anhand der einschlägigen Bestimmungen des StrWG von Bayern ermittelt wird, ob das Wegerecht infolge der gesetzlichen Normierung übersichtlicher und praktikabler geworden ist. Es wird weiter untersucht, ob und wie das neue Wegerecht, insbesondere die Regelung des StrWG, den veränderten Straßenverkehrsverhältnissen angepaßt wurde. Besonders problematisiert wird die Frage, ob es dem Gesetzgeber gestattet ist, nach seinem Belieben eine Rechtsmaterie dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zuzuweisen.

Description

Keywords

Wegerecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Bundesfernstraßengesetz, Straßenverkehr, Straßennutzung, Wegeeigentum, Gemeinnützigkeit

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Erlangen: Hogl (1970) XX, 182 S., Lit.(jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1970)

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Wegerecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Bundesfernstraßengesetz, Straßenverkehr, Straßennutzung, Wegeeigentum, Gemeinnützigkeit

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries