Öffentliches und privates Recht bei den Sondernutzungen nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz.

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SEBI: 72/1650

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Die 1964 entgültig abgeschlossene Kodifizierung des Wegerechts in Bund und Ländern kam zustande, obwohl die Probleme der Benutzung öffentlicher Straßen wissenschaftlich noch nicht vollständig geklärt waren. Hierbei ist heute noch lebhaft umstritten, wie im Bereich der Straßenbenutzung das öffentliche Recht vom Privatrecht abzugrenzen ist. Zur Lösung dieser Streitfrage will diese Arbeit beitragen, indem anhand der einschlägigen Bestimmungen des StrWG von Bayern ermittelt wird, ob das Wegerecht infolge der gesetzlichen Normierung übersichtlicher und praktikabler geworden ist. Es wird weiter untersucht, ob und wie das neue Wegerecht, insbesondere die Regelung des StrWG, den veränderten Straßenverkehrsverhältnissen angepaßt wurde. Besonders problematisiert wird die Frage, ob es dem Gesetzgeber gestattet ist, nach seinem Belieben eine Rechtsmaterie dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zuzuweisen.

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Wegerecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Bundesfernstraßengesetz, Straßenverkehr, Straßennutzung, Wegeeigentum, Gemeinnützigkeit

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Erlangen: Hogl (1970) XX, 182 S., Lit.(jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1970)

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Wegerecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Bundesfernstraßengesetz, Straßenverkehr, Straßennutzung, Wegeeigentum, Gemeinnützigkeit

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