Materielle Privatisierung. Wann unterliegen Veräußerungen von Geschäftsanteilen dem Vergaberecht?
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: Zs 6672
IRB: Z 1930
BBR: Z 558
IRB: Z 1930
BBR: Z 558
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Abstract
In Zeiten haushaltspolitischer Konsolidierung werden Kommunen zusehends dazu gezwungen, wirtschaftliche Betätigungsfelder aufzugeben oder - zumindest teilweise - zu privatisieren. Eine Privatisierung kommt um so eher in Betracht, je lukrativer die gemeindliche Unternehmung ist. Gerade wirtschaftlich gesunde Stadtwerke bilden deshalb seit einiger Zeit den Fokus kommunaler Privatisierungsanstrengungen. Üblicherweise erfolgen Privatisierungen kommunaler Unternehmen durch die Veräußerung eines Minderheitsanteils. Dies liegt einerseits an kommunalrechtlichen Restriktionen, wie etwa §§ 108, 111 I NWGO andererseits erscheint es politisch wünschenswert, mit dem Verbleib einer Mehrheitsbeteiligung bei der Gemeinde deren beherrschenden Einfluss zu sichern. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen derartige materielle Privatisierungen in Form der Anteilsveräußerung dem Vergaberecht unterliegen. difu
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 12
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S. 650-653