Materielle Privatisierung. Wann unterliegen Veräußerungen von Geschäftsanteilen dem Vergaberecht?

Beck
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Beck

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

München

item.page.language

item.page.issn

1439-6351

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: Zs 6672
IRB: Z 1930
BBR: Z 558

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

In Zeiten haushaltspolitischer Konsolidierung werden Kommunen zusehends dazu gezwungen, wirtschaftliche Betätigungsfelder aufzugeben oder - zumindest teilweise - zu privatisieren. Eine Privatisierung kommt um so eher in Betracht, je lukrativer die gemeindliche Unternehmung ist. Gerade wirtschaftlich gesunde Stadtwerke bilden deshalb seit einiger Zeit den Fokus kommunaler Privatisierungsanstrengungen. Üblicherweise erfolgen Privatisierungen kommunaler Unternehmen durch die Veräußerung eines Minderheitsanteils. Dies liegt einerseits an kommunalrechtlichen Restriktionen, wie etwa §§ 108, 111 I NWGO andererseits erscheint es politisch wünschenswert, mit dem Verbleib einer Mehrheitsbeteiligung bei der Gemeinde deren beherrschenden Einfluss zu sichern. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen derartige materielle Privatisierungen in Form der Anteilsveräußerung dem Vergaberecht unterliegen. difu

Description

Keywords

Journal

Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

item.page.issue

Nr. 12

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 650-653

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries