Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung vom 10. 7. 1973 zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Ruhrgebiet -Ruhrgebiet-Gesetz- vor dem Ausschuß für Verwaltungsreform des Landtags Nordrhein-Westfalen am 16. und 18. Oktober 1973.

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1973

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SEBI: 80/2666-4

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Ziel der kommunalen Neuordnung des Ruhrgebiets ist neben der Verwaltungsvereinfachung auch die strukturelle Verbesserung des Planungsraums. Die Stadt Gelsenkirchen kritisiert in ihrer Stellungsnahme zum Gesetzesentwurf der Landesregierung vor allem, das denkbare und bereits diskutierte Alternativlösungen in der Vorlage nicht auftauchen. Außerdem sieht Gelsenkirchen im Konzept der Landesregierung einen Widerspruch zu den Zielen des Landesentwicklungsplans, der eine gleichstarke Entwicklungsachse im Emscher-Lippe-Raum vorsieht, während der Entwurf der Landesregierung nach Ansicht der Stadt eine Zementierung des bereits bestehenden Süd-Nord-Gefälles im Ruhrgebiet fördert. Anhand statistischer Daten über die vorhandenen Verflechtungen wird versucht zu belegen, daß Gelsenkirchen oberzentrale Funktionen für den Emscher-Lippe Raum wahrzunehmen hat und wahrnehmen kann. bp/difu

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Gelsenkirchen: Selbstverlag (1973), 23 S., Kt.

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