Die Berliner Bezirksverwaltung.

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SEBI: 73/2563

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Zusammenfassung

Alle Neuordnungspläne im kommunalen Bereich in der BRD sehen die Bildung größerer und zugleich übersichtlicher gegliederter Verwaltungseinheiten vor, um den wachsenden Verwaltungsanforderungen standhalten zu können. In den Großstädten gehen die Reformtendenzen dahin, bezirkliche Untergliederungen mit begrenzter kommunaler Selbständigkeit zu schaffen. Berlin ist mit seiner seit über 50 Jahren bestehenden Bezirksverwaltung ein aktuelles Beispiel für die Zweckmäßigkeit dezentralisierter Einheitsgemeinden. Seine Bezirke sind trotz fehlender Rechtsfähigkeit, Autonomie und Finanzhoheit Ausdruck einer leistungsfähigen und zugleich bürgernahen Verwaltungsorganisation. Im Rahmen einer kritischen Bestandsaufnahme werden Grundlagen, Zuständigkeiten, innere Verfassung, Rechtsnatur und Organisation der bezirklichen Selbstverwaltung Berlins und ihr Wandel zur Anpassung an die praktischen Erfordernisse einer modernen Großstadtverwaltung dargestellt.

Beschreibung

Schlagwörter

Kommunale Selbstverwaltung, Bezirksverwaltung, Dezentralisation, Verwaltungsorganisation, Kommunalverwaltung, Verwaltungsrecht, Verwaltung

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Stuttgart: Kohlhammer (1973), 227 S.,

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Kommunale Selbstverwaltung, Bezirksverwaltung, Dezentralisation, Verwaltungsorganisation, Kommunalverwaltung, Verwaltungsrecht, Verwaltung

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Schriftenreihe des Vereins für Kommunalwissenschaften; 39