Deutschland braucht die Agrarwende. Gewässerschutz.

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DE

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: Kws 740 ZB 6798

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Abstract

Infolge von Massentierhaltung und Intensivlandwirtschaft gelangt zu viel Nitrat ins Grundwasser. In vielen Regionen Deutschlands steigen die Nitratkonzentrationen, weil auf den Feldern immer stärker gedüngt wird. Fast ein Drittel der Messstellen für die Grundwasserqualität wiesen zwischen 2012 bis 2014 zu hohe Nitratwerte auf. Das Nitratabbauvermögen von Böden und Grundwasserleitern ist begrenzt. Selbst wenn ab sofort kein Nitrat mehr in den Boden eingebracht würde, kann es Jahrzehnte dauern, bis der Nitratgehalt im Grundwasser abnimmt. Zum Teil dauert es über 30 oder sogar 50 Jahre, bis das Nitrat aus der Überdüngung der Felder das Grundwasser erreicht. Daher treten die Sünden der landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung der 1970- und 1980-Jahre erst jetzt zu Tage. Die EU-Kommission hat 2015 bereits die deutsche Bundesregierung wegen Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie der Europäischen Union (EU) verklagt. Viele Wasserversorger mussten bereits Brunnen schließen und neue Brunnen bohren, um den vorgeschriebenen Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter einhalten zu können. Vor diesem Hintergrund werden in dem Beitrag die Forderungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) dargestellt, der dafür plädiert, dass bei der Novelle von Düngeverordnung und Düngegesetz signifikante Veränderungen der Düngepraxis in der Landwirtschaft eingeführt werden. Der BDEW verweist dabei auf Dänemark, wo ein wirksames Düngerecht entsprechende Erfolge mit sich gebracht hat. Außerdem vertritt der BDEW die Meinung, dass der ökologische Landbau forciert werden muss. Das Ziel einer "Agrarwende" sollte sein: "20 Prozent ökologischer Landbau bis 2020". Bisher hat der ökologische Landbau einen Anteil von acht Prozent an der Agrarproduktion. Um eine Steigerung zu erreichen, müssten Subventionen, die die Landwirtschaft erhält, in weit stärkerem Maße als heute in den ökologischen Landbau umgeleitet werden.

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Der Gemeinderat

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Nr. 2

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S. 22-23

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