Zur verkehrsbedingten Grundlärmbelastung großstädtischer Altbau- und Rekonstruktionsgebiete.

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IRB: Z 272

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Der Grundschallpegel wird definiert als derjenige Schallpegel, der am Nachweisort im Beobachtungszeitraum nur um 1 % unterschritten wird. Mit seiner Kenntnis lässt sich, da er ein Maß für die Grundlärmbelastung darstellt, eine Qualifizierung der Stadtgebietskategorisierung erreichen. Die Bestimmung des Grundschallpegels in Abhänigkeit von Straßenverkehrsbelegung und Straßennetzdichte sowie Erhöhung des äquivalenten Dauerschallpegels durch den Grundpegel sind beschrieben. Bei der Sanierung von Altbaugebieten ist es im Hinblick auf die Reduzierung der Lärmbelastung sinnvoll, ein weitmaschiges Straßennetz mit leistungsfähigen Querschnitten anzustreben, da der Grundpegel des Straßenverkehrslärms mit abnehmender Straßendichte sinkt. fr

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Umweltpflege, Verkehrslärm, Baulärm, Straßenverkehr, Lärmbelastung, Schallpegel, Nachbarschaftslärm, Altbaugebiet, Rekonstruktion, Sanierungsgebiet

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Straße 20(1980)Nr.4, S.118-121, Abb., Tab., Lit.

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Umweltpflege, Verkehrslärm, Baulärm, Straßenverkehr, Lärmbelastung, Schallpegel, Nachbarschaftslärm, Altbaugebiet, Rekonstruktion, Sanierungsgebiet

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