Handbuch Altlasten. Bd. 6. Sanierung von Altlasten. Teil 4. Altablagerungen in der Flächennutzung.

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Wiesbaden

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ZLB: 94/3700-6,4.-4

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Abstract

Probleme der Altlastenbearbeitung müssen von den zuständigen Behörden, ebenso wie von Baugenehmigungsbehörden und gebäudeplanenden Ingenieuren, rechtzeitig und gemeinsam angegangen werden. Hier werden keine Konzepte, sondern Beispiele aufgezeigt, wie durch eine differenzierte Nutzung Altablagerungen in die Flächennutzung integriert werden können. Für Altablagerungen, die der Ablagerung von Abfällen gewidmet sind, wird die bauliche Nutzung gesetzlich auf Ausnahmen beschränkt. Sollen Altablagerungen einer zusätzlichen Nutzung zugeführt werden, sind neben der Bewertung hinsichtlich ihres altlastenrelevanten Zustandes erweiterte Untersuchungen notwendig. Eine angepaßte Nutzung sollte weniger anspruchsvoll sein als sensible Nutzungen. Dabei ist auch die Akzeptanz der Bevölkerung zu beachten. Die Nutzung darf ggf. erforderliche Überwachungen nicht behindern. Altlasten stellen keinen normalen Baugrund dar. In der Regel sind Vorkehrungen zu beachten, die nach Art und Maß bei unkontaminierten Böden nicht erforderlich sind. Wesentliche bauliche und betriebliche Vorkehrungen sind häufig den Ausgasungsvorgängen zu widmen. eh/difu

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63 S.

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