Finanzplanung des Landes Nordrhein-Westfalen 1988 bis 1992 mit Finanzbericht 1989.

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SEBI: Verw 835-1988/92-4

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Die Mittelfristige Finanzplanung und der Finanzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen wurden dem Parlament in den letzten Jahren in getrennter Vorlage zugeleitet. Zur Entlastung der Nutzer, aber auch aus verwaltungsökonomischen Gründen bot es sich jedoch an, beide Berichte auf eine Vorlage zu beschränken. Die Finanzplanung beschäftigt sich damit, die Grundzüge der zukünftigen Haushaltsentwicklung darzustellen. Sie zeigt die Bandbreite auf, in denen sich Einnahmen und Ausgaben mittelfristig nach dem jeweiligen Erkenntnisstand voraussichtlich bewegen werden. Auf diese Art und Weise sollen Fehlplanungen abgewendet und eine geordnete Haushaltsentwicklung unter Berücksichtigung des zu erwartenden gesamtwirtschaftlichen Leistungsvermögens in den einzelnen Planungsjahren sicher gestellt werden. Der Finanzbericht fußt auf dem von der Landesregierung am 28. Juni 1988 beschlossenen Entwurf des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans 1989. geh/difu

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Finanzplanung, Finanzhaushalt, Wirtschaftsentwicklung, Öffentliche Einnahmen, Öffentliche Ausgaben, Investition, Steuer, Finanzstatistik, Haushaltswesen, Finanzwesen, Staat/Verwaltung, Finanzen

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Düsseldorf: (1988), 150 S., Abb.; Tab.

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Finanzplanung, Finanzhaushalt, Wirtschaftsentwicklung, Öffentliche Einnahmen, Öffentliche Ausgaben, Investition, Steuer, Finanzstatistik, Haushaltswesen, Finanzwesen, Staat/Verwaltung, Finanzen

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Landtag Nordrhein-Westfalen. Drucksache; 10/3501