Gutachterliche Stellungnahme. Zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie im Baugesetzbuch. Endbericht.

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Am 25.04.2014 wurde die "UVP-Änderungsrichtlinie" als Richtlinie 2014/52/EU im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die neuen Regelungen sind innerhalb einer Frist von drei Jahren umzusetzen. Änderungsbedarf besteht vor allem beim Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie beim Baugesetzbuch (BauGB). Daneben sind nach Auskunft des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Anpassungen diverser weiterer Gesetze und Verordnungen erforderlich. Anders als in der Vergangenheit sollen die Änderungen des UVPG und die Anpassungen im BauGB nicht mehr in getrennten Gesetzen, sondern in einem Artikelgesetz erfolgen. Das Gesetzgebungsverfahren insgesamt obliegt federführend der Abteilung G (Grundsatzangelegenheiten der Umwelt-, Bau- und Stadtentwicklungspolitik). Das BMUB hat nunmehr mitgeteilt, dass neben der Umsetzung der genannten Änderungsrichtlinie im Gesetzgebungsverfahren auch andere städtebauliche Themen aufgegriffen werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll voraussichtlich im Jahr 2016 abgeschlossen werden. Zur Untersuchung des im Einzelnen bestehenden Umsetzungsbedarfs im BauGB wurde vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

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79 S.

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