Projektübergreifende Kooperation bei Ingenieuren und Architekten.
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
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Abstract
Im Beitrag werden die praktischen und rechtlichen Aspekte eines projektübergreifenden Kooperationsvertrags zwischen zwei oder mehreren Ingenieur- oder Architektengesellschaften beleuchtet. Um den dauerhaften Charakter zu betonen und um eine Abgrenzung von weitergehenden Formen der Zusammenarbeit bei einzelnen Projekten zu verdeutlichen, soll vom Kooperationsrahmenvertrag die Rede sein. Zunächst gilt es, die einzelnen Stufen der Zusammenarbeit klar voneinander abzugrenzen und die Interessenlage einer dauerhaften Kooperation zu verdeutlichen. Dies legt einen Blick auf die Kooperation zwischen Rechtsanwälten i.S. von § 8 BORA nahe. Bei Darstellung der rechtlichen Besonderheiten gilt es neben gesellschaftsrechtlichen Fragen insbesondere der sich durch - den Vergleich mit § 8 BORA aufdrängenden Tatsache Rechnung zu tragen, dass es sich um eine Kooperation zwischen Freiberuflern handelt. Abschließend werden einzelne regelungsbedürftige Punkte in einem kurzen Vertragsmuster dargestellt.
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 9
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S. 551-556