OLG München (Senat für Baulandsachen), Urteil v. 29. 11.1979 - U 3/79-Baul. Zur Höhe der Enteignungsentschädigung für Ackerland, dessen städtische Bebauung in absehbarer Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.
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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4
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Zusammenfassung
Bei der Enteignung eines Grundstücks war der Entschädigungswert auf 40 DM/qm festgelegt worden, unter der Annahme, dass es sich um höherwertiges Bauland und nicht um Bauerwartungsland handelt. Die Antragstellerin begehrt, die Entschädigung auf 5 DM/qm herabzusetzen, da das Grundstück im FNP als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist. Das Gericht weist den Antrag zurück. Durch besondere Umstände weist das Gelände eine höhere Grundstücksqualität als reines Ackerland aus (Stadtrandlage; Heranreichen der Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite). "Das Fehlen von Planungen schließt eine höhere Einstufung als die Bewertung als reines Ackerland nicht aus". cs
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Recht, Eigentum, Flächennutzungsplanung, Planungsrecht, Enteignung, Enteignungsentschädigung, Ackerland, Bauerwartungsland, Rechtsprechung
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Bayerische Verwaltungsblätter, München 112(1981)Nr.6, S.188-189
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Recht, Eigentum, Flächennutzungsplanung, Planungsrecht, Enteignung, Enteignungsentschädigung, Ackerland, Bauerwartungsland, Rechtsprechung