Der Gestaltungsauftrag der Verwaltung in der Europäischen Union.

Mohr
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DE

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Tübingen

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ZLB: 96/3411

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Zusammenfassung

Thema der Arbeit ist die Europäisierung des Wirtschaftsverwaltungsrechts als einer Tendenz des Maastrichter Vertrags. Das darin normierte Programm einer Homogenisierung der mitgliedstaatlichen Wirtschafts- und Rechtsordnungen bedeutet eine Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die exekutive Gewalt eines Mitgliedstaates. Im Bereich der deutschen Wirtschaftsverwaltung kommt es zu einer Überlagerung des verfassungsrechtlichen Rahmens - der die Verwaltung eher zu wirtschaftspolitischer Neutralität anhält - durch ein gemeinschaftsrechtliches Funktionengefüge, in der die Exekutivorgane im Dienste der Verwirklichung eines dem freien Wettbewerb verpflichteten Systems stehen. Der Autor untersucht den vom Recht der Union vorgegebenen Gestaltungsauftrag der Verwaltung. Er vergleicht die Handlungs- und Organisationsformen der Gemeinschaftsorgane mit denen der deutschen Exekutive und erörtert die Folgen des legislativen Kompetenzverlustes für die Verwaltung durch das Gemeinschaftsrecht. Sein Fazit: Stärkung der exekutiven Gewalt bei gleichzeitiger wirtschaftspolitischer Akzentuierung ihrer Funktion. gar/difu

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XVIII, 467 S.

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Jus publicum. Beiträge zum öffentlichen Recht; 14