Wirtschaftliche Sonderopfer in der Pandemie: Entschädigungsansprüche bei einem regionalen Lockdown.

Heymanns
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Heymanns

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Köln

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0012-1363

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5471-9

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ZLB: R 620 ZB 7120

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RE

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Abstract

Die Infektionsschutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bedeuten für die am Wirtschaftsleben Beteiligten erhebliche Belastungen. Dies gilt besonders für Betriebsschließungen und -beschränkungen. Die naheliegende Frage nach Entschädigungsansprüchen der Betroffenen wird häufig unter Hinweis auf das Vorliegen einer flächendeckenden Krise, die praktisch jeden treffe, verneint. Der Beitrag zeigt anhand des Lockdowns im Kreis Gütersloh auf, dass auch in einer solchen Krise Einzelne besonders stark betroffen sein können, ihnen also mitunter Sonderopfer abverlangt werden. Eine finanzielle Kompensation dürfte aber dennoch nur ausnahmsweise zu gewähren sein.

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Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL

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24

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1566-1571

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