Die Grenzen der Beteiligung privater Verbände an der Verordnungsgebung. Erläutert am Beispiel des Erlasses von Ausbildungsordnungen.

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Bonn

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ZLB: 99/3457

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DI

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Abstract

Mit dem Berufsausbildungsgesetz hat der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch zur Regelung der beruflichen Ausbildungsgänge gemacht, soweit sie der Wirtschaft zuzuordnen sind. Im Verfahren zum Erlass von Ausbildungsverordnungen wird der betriebliche Teil der beruflichen Ausbildung geordnet. Der Gesetzgeber hat das Verfahren zum Erlass dieser Rechtsverordnungen so geregelt, dass die Verordnungstexte normalerweise von Fachausschüssen und dem Hauptausschuß des Bundesinstituts für Berufsbildung wahrgenommen werden, in denen private Verbände und Interessensträger mitentscheidungsbefugt sind. Diese Beteiligungsregelung wird unter dem Gesichtspunkt einer eventuellen Teilprivatisierung des Verordnungserlasses untersucht. Zur zentralen Frage wird damit die Einordnung der Regelung der beruflichen Ausbildung durch Rechtsverordnung als Staatsaufgabe. Weiterhin wird die Möglichkeit geprüft, ob eine Beleihung privater Verbände mit Rechtsetzungsfunktionen in der beruflichen Ausbildung vorliegt. kirs/difu

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201 S.

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