Sicherheitsleistung für Abfallentsorgungsanlage.

Otto, Franz
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1992

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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, daß eine Sicherheitsleistung für die Rekultivierung einer Deponie und die von ihr ausgehenden Gefährdungen nicht nur in Verbindung mit dem Genehmigungsverfahren sondern auch zu einem späteren Zeitpunkt gefordert werden kann.

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Baustoff-Recycling + Deponietechnik, Isernhagen 8(1992), Nr.4, S.39

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