Zur Gewährleistung des Funktionsauftrages durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Eine Konkretisierung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Fernseh-, Hörfunk- und Online-Bereich.
Tenea
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Tenea
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DE
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Berlin
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ZLB: 2003/285
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DI
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Abstract
Zur Sicherung der Demokratie ist ein staatsfreies und vielfältiges Fernsehen erforderlich. Zur Sicherung von Vielfalt im Rundfunk ist in den Augen des Bundesverfassungsgerichts und sogar der EU ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht nur gerechtfertigt, sondern wird sogar gefordert. Damit nimmt der Rundfunk eine Sonderstellung in der Rechtsordnung ein. Die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es, Vielfalt im Rundfunk zu gewährleisten. Vielfalt kann es jedoch nicht zu jedem Preis geben; die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks können in der dualen Rundfunkordnung nicht uneingeschränkt sein, vielmehr ist zwischen der größtmöglichen Programmvielfalt und den Interessen der Gebührenzahler sowie dem privaten Rundfunk ein verhältnismäßiger Ausgleich zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit den Begriffen "Grundversorgung" sowie "Funktionsauftrag" belegt. Eine materiellrechtliche Konkretisierung der Grundversorgung bzw. Funktionsauftrag ist bislang noch nicht erfolgt. Ausgehend vom Grundgesetz, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der gegenwärtigen Situation im Rundfunk, soll die duale Rundfunkordnung an die gegenwärtigen Herausforderungen so angepasst werden, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten die ihnen auferlegten Aufgaben unter den veränderten Bedingungen tatsächlich gewährleisten. Ein dem Gebot der Vielfalt und Ausgewogenheit entsprechendes Rundfunkprogramm kann nur durch einen rechtlich konkretisierten Programmauftrag/Funktionsauftrag wirksam gewährleistet und kontrolliert werden. Erst durch die positive und konkrete Festlegung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird deutlich, wie und wann die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihren Aufgaben entsprechen. Neben dem Fernsehen, bei dem der Schwerpunkt der Arbeit liegt, wird auch auf die Konkretisierung des Funktionsauftrages in den Bereichen Hörfunk und Online eingegangen. difu
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389 S.