Lärmschutz rechnet sich. Die Umgebungslärmrichtlinie und ihr Nutzen.
Alternative Kommunalpolitik
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Alternative Kommunalpolitik
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DE
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Bielefeld
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0941-9225
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ZLB: 4-Zs 3327
IRB: Z 1674
BBR: Z 555
IRB: Z 1674
BBR: Z 555
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Abstract
Die Lärmbetroffenen in Europa haben lange auf eine Regelung gewartet, wie sie nun mit der Umgebungslärmrichtlinie und deren Umsetzung in das jeweilige nationale Recht vorgelegt wurde. Die Umgebungslärmrichtlinie macht Vorgaben für die Harmonisierung der zu verwendenden Kenngrößen, die Entwicklung von harmonisierten Berechnungsverfahren, die Ermittlung und Darstellung der Lärmbelastung durch Lärmkarten und Belastetenzahlen, die Aufstellung von Aktionsplänen sowie die Information und Einbindung der Öffentlichkeit und die Sammlung von Belastungsdaten zur Weiterleitung an die EU. Der Umsetzungsprozess in Deutschland verlief reibungslos, kontroverse Diskussionen entstanden allerdings um die Frage der Finanzierung der kostenintensiveren Teile der Regelung. In dem Beitrag wird hierzu ausgeführt, dass Lärmminderung nicht nur Geld kostet, sondern auch die in Euro umsetzbaren negativen Folgen von Lärm verringert. In verschiedenen Untersuchungen wurde der Nutzen von Lärmminderung analysiert. Effekte auf Immobilienwerte sind nachweisbar und auch Mietpreiseffekte sind zu beobachten. Zudem reduziert Lärmminderung die Risiken für die Gesundheit und beeinflusst somit die Gesundheitskosten. difu
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AKP. Fachzeitschrift für Alternative Kommunalpolitik
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Nr. 5
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S. 45-46