Denkmalschutz in Bayern. Ursprünge, Entwicklung und gegenwärtige Rechtslage.

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SEBI: 78/3616

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Ziel der Arbeit ist es, eine möglichst umfassende systematische Darstellung des Rechts des Denkmalschutzes in Bayern und der damit zusammemhängenden Probleme zu leisten. Dabei werden sowohl das am 1. Oktober 1973 in Kraft getretene Bayerische Denkmalschutzgesetz als auch die zahlreichen anderen Vorschriften, die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege berühren, erörtert. Zum Verständnis des gegenwärtigen Rechts der Denkmalpflege ist es unerläßlich, die Ursprünge und historische Entwicklung der modernen Denkmalpflege sowie den kulturhistorischen Hintergrund darzustellen. Sowohl im historischen als auch im aktuellen Teil wird besonderer Wert auf die vollständige Erfassung der Rechtsquellen gelegt. Die Darstellung des gegenwärtigen Denkmalschutzes befaßt sich mit den entsprechenden Vorschriften im Grundgesetz und in der Bayerischen Landesverfassung, stellt ausführlich die rechtlichen Bestimmungen dar, die den Schutz der Kulturdenkmale im Einzelnen regeln, erörtert den Schutz von Denkmälern im Eigentum von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und erläutert schließlich die Organisation des Denkmalschutzes.

Beschreibung

Schlagwörter

Kulturdenkmal, Denkmalpflege, Denkmalschutzgesetz, Kultur, Denkmalschutz, Rechtsgeschichte, Recht, Geschichte, Kunst

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München: (1977), X, 241 S., Lit.

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Kulturdenkmal, Denkmalpflege, Denkmalschutzgesetz, Kultur, Denkmalschutz, Rechtsgeschichte, Recht, Geschichte, Kunst

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